Da halten Sie nun Ihr Arbeitszeugnis in den Händen, waren vorher vielleicht etwas angespannt, und spüren sofort: So geht’s nicht. Die Formulierungen klingen freundlich, aber nichtssagend. Zwischen den Zeilen schwingt eine Botschaft mit, die Sie unruhig macht. Und Sie wissen instinktiv, dass Ihr Arbeitszeugnis nicht wohlwollend, sondern ein verstecktes Problem ist.
In diesem Beitrag erkläre ich, woran Sie ein schlechtes Arbeitszeugnis erkennen, welche Rechte Sie haben und was Sie tun können, wenn Sie damit unzufrieden sind.
Darum geht‘s in diesem Beitrag
- Woran Sie erkennen, ob Ihr Arbeitszeugnis wirklich negativ ist
- Welche gesetzlichen Ansprüche Sie haben
- Wie Sie einen Widerspruch gegen Ihr Arbeitszeugnis einlegen
- Wann sich ein Arbeitszeugnis anfechten lässt
- Was bei der Prüfung des Arbeitszeugnisses wichtig ist
- Wie ich Sie konkret unterstützen kann
Es ist passiert: Sie erhalten ein schlechtes Arbeitszeugnis
Ich erinnere mich gut an eine Assistenz-Kandidatin mit einem überzeugenden Lebenslauf. Trotzdem erhielt sie wochenlang keine einzige Einladung zum Vorstellungsgespräch, bis wir uns ihr Arbeitszeugnis näher angeschaut haben.
Dort stand: „Sie bemühte sich stets, den Anforderungen gerecht zu werden.“ Klingt harmlos, oder? Tatsächlich bedeutet dieser Satz in der Zeugnissprache: „Sie bemühte sich stets, aber geschafft hat sie’s nicht“. Die Leistung war mangelhaft.
Und dieser eine Satz reichte aus, um ihre Bewerbungen ins Leere laufen zu lassen.
Solche Fälle sehe ich immer wieder mal. Diese Assistenzen und Office Professionals merken erst im Bewerbungsprozess, dass ihr Arbeitszeugnis sie ausbremst, statt Türen zu öffnen. Und diese Momente sind frustrierend und tun weh. Dabei haben Sie das Recht auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis, das Ihre Leistungen fair darstellt.
Woran Sie ein negatives Arbeitszeugnis erkennen
Als Personalvermittlerin habe ich schon hunderte, wahrscheinlich sogar tausende Arbeitszeugnisse gelesen. Was ich sagen kann: Ein Arbeitszeugnis kann auf viele Arten negativ sein, und nicht immer springt das Problem sofort ins Auge. Manchmal sind es fehlende Formulierungen, manchmal Codes, die Personalverantwortliche sofort verstehen oder manchmal eine auffällige Kürze.
Achten Sie am besten auf folgende Warnsignale:
- Fehlende oder schwache Leistungsbeurteilungen. Wenn Sätze wie „stets zur vollen Zufriedenheit“ oder „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ fehlen oder durch abgeschwächte Varianten ersetzt werden, ist das ein Hinweis auf eine kritische Bewertung.
- Codierte Kritik. Formulierungen wie „gesellig“, „lebhaft“ oder „zeigte Verständnis für die Belange der Kollegen“ sind nicht nett gemeint, sondern weisen auf unangemessenes Sozialverhalten oder mangelnde Professionalität hin.
- Auffällige Auslassungen. Wenn wichtige Aufgabenbereiche fehlen oder Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten nicht erwähnt wird, ist das meist kein Versehen.
- Ungewöhnliche Reihenfolge. Ein gutes Zeugnis bewertet erst die Leistung, dann das Verhalten. Wird diese Reihenfolge vertauscht, kann das ein Signal sein.
Aber: Jetzt nicht panisch werden, denn:
Gegen ein schlechtes Arbeitszeugnis können Sie was tun
In Deutschland haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Dieses muss laut Gesetz zum Arbeitszeugnis zwei Kriterien erfüllen: Es muss wahr sein und es muss wohlwollend formuliert sein.
Ja, das klingt zunächst widersprüchlich, ist aber die Grundlage für die gesamte Zeugnissprache. Arbeitgeber dürfen nicht lügen, müssen aber auch darauf achten, dass das Zeugnis Ihre berufliche Zukunft nicht unnötig erschwert. Negative Aspekte werden deshalb oft zwischen den Zeilen versteckt oder durch Auslassungen angedeutet.
Wenn Ihr Arbeitszeugnis nicht diesen Anforderungen entspricht, haben Sie das Recht, es zu beanstanden. Das bedeutet: Sie können verlangen, dass Ihr Arbeitgeber das Zeugnis überarbeitet und korrigiert.
So gehen Sie vor, wenn Sie unzufrieden mit Ihrem Arbeitszeugnis sind
Zunächst: Reagieren Sie zeitnah. Je schneller Sie handeln, desto besser stehen Ihre Chancen auf eine Korrektur. Warten Sie nicht, bis Sie bereits in der Bewerbungsphase sind und das Zeugnis Sie vielleicht ausbremst.
Der erste Schritt ist die gründliche Analyse. Lassen Sie das Zeugnis professionell prüfen. Oft zeigen sich dabei Probleme, die Sie selbst nicht erkannt hätten. Wenn Sie Mängel festgestellt haben, können Sie einen Widerspruch gegen Ihr Arbeitszeugnis einlegen. Das geschieht in der Regel schriftlich.
Formulieren Sie höflich, aber bestimmt, welche Punkte Sie beanstanden und welche Änderungen Sie erwarten. Begründen Sie Ihre Forderungen sachlich und verweisen Sie auf konkrete Leistungen oder Erfolge, die im Zeugnis nicht oder falsch dargestellt sind.
Die gute Nachricht: In vielen Fällen lässt sich durch ein klärendes Gespräch mit dem Arbeitgeber eine einvernehmliche Lösung finden. Manchmal liegt das Problem auch schlicht an Unwissenheit über Zeugnisformulierungen.
Sollte Ihr Arbeitgeber nicht kooperieren, können Sie das Arbeitszeugnis anfechten und notfalls vor dem Arbeitsgericht einklagen. Dieser Schritt sollte jedoch gut überlegt sein und ist meist der allerletzte Ausweg.
Mein Tipp:
Möchten Sie typische Formulierungen besser einschätzen oder sich vorbereiten, um einen Widerspruch gut zu begründen? Dann empfehle ich Ihnen meinen Blogbeitrag zu Arbeitszeugnis-Codes mit Tabelle zum Download.
Im zugehörigen PDF finden Sie zusätzlich hilfreiche Tipps zum Umgang mit problematischen Zeugnissen – inklusive einer Mustervorlage für einen Widerspruch.
Besser vorher als nachher: So vermeiden Sie Probleme
Aus meiner Erfahrung kann ich sagen: Viele Probleme mit Arbeitszeugnissen lassen sich vermeiden, wenn Sie frühzeitig aktiv werden. Denn bereits während des Arbeitsverhältnisses können Sie Weichen stellen.
Dokumentieren Sie Ihre Erfolge. Halten Sie wichtige Projekte, Zusatzaufgaben und positive Rückmeldungen fest. Das hilft Ihnen später, wenn es um die Formulierung des Zeugnisses geht.
Und: Führen Sie am Ende des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnisgespräch. Arbeitgeber sind selten böswillige Menschen, sondern oftmals bereit, gemeinsam mit Ihnen die wesentlichen Punkte zu besprechen. So können Missverständnisse vorab geklärt werden.
Wenn Sie die Möglichkeit haben, erstellen Sie selbst einen Zeugnisentwurf. Viele Vorgesetzte sind unbeholfen in Sachen Arbeitszeugnis, dankbar für Unterstützung und übernehmen gut formulierte Vorschläge.
Was Sie auf keinen Fall tun sollten:
Das Arbeitszeugnis eigenmächtig fälschen. Das ist nicht nur rechtswidrig, sondern kann auch zur fristlosen Kündigung führen.
Warum ich Sie bei diesem Thema gern unterstütze
In über 20 Jahren als Personalberaterin habe ich mehrfach erlebt, wie unglückliche Formulierungen in Zeugnissen den Bewerbungsprozess deutlich erschweren können. Umgekehrt habe ich gesehen, wie Menschen aufblühen, wenn sie endlich ein wertschätzendes und realistisches Zeugnis in den Händen halten.
In meinem Bereich erlebe ich immer wieder, dass die Assistenzrolle unterschätzt und im Zeugnis nicht angemessen gewürdigt wird. Da werden hochqualifizierte Executive Assistants teilweise sehr eindimensional dargestellt und auf organisatorische Aufgaben reduziert. Dabei leisten viele Assistenzen weit mehr, etwa in der Projektsteuerung oder als Sparringspartner der Geschäftsführung.
Das zu korrigieren und Menschen zu ihrem Recht zu verhelfen, ist ein wichtiger Teil meiner Arbeit. Denn ein gutes Zeugnis ist nicht nur ein Dokument, es ist für Sie ein Schlüssel zu neuen Möglichkeiten.
Unsicher, was Sie bei einem schlechten Arbeitszeugnis tun sollen?
Ich bin Verena Schiffer, Ihre Expertin für die Karriereentwicklung von Executive Assistants und Office Professionals. Mit 20 Jahren Erfahrung in der Assistenzvermittlung kenne ich die Codes und Fallstricke in Arbeitszeugnissen genau.
Ich prüfe Ihr Arbeitszeugnis, erkläre Ihnen verständlich, wo es Probleme gibt, und unterstütze Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
















